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(02.07.2009) Im Jahr 2010 wird die Künstlersozialversicherung den Abgabesatz von 4,4% auf 3,9% senken. Künstlersozialabgaben sind von jedem Verwerter künstlerischer Arbeit auf das für diese gezahlte Honorar zu leisten und betreffen insofern so gut wie jeden Medienkomponisten, sofern er auch als Musikproduzent fungiert und Musiker und/oder Ensembles beauftragt. Die KSK (KünstlerSoziaKasse) gewährleistet als Pflichtversicherung die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für freischaffende Künstler und Publizisten. Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Nach den Absenkungen der Künstlersoziabgabe schon in den vergangenen Jahren beweist die erneute Reduzierung des Satzes den Erfolg der Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung und führt zu spürbaren Verbesserungen. Für Künstler und Publizisten ist diese Sozialversicherung für einen zukunftsfesten sozialen Schutz unverzichtbar. Darüber hinaus ist die Künstlersozialversicherung auch Garant für ein vielfältiges und facettenreiches kulturelles Angebot. Damit ist die Künstlersozialversicherung zudem eine tragende Säule der erfolgreichen Kultur- und Kreativwirtschaft in unserem Land." Zur Pressemeldung der Bundesregierung
Die Pressemeldung des Deutschen Kulturrates im Wortlaut: Berlin, den 02.07.2009. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut sich, dass die Künstlersozialversicherung den Abgabesatz für das Jahr 2010 auf 3,9% sinken wird. Die Künstlersozialversicherung gehört zu den wesentlichen sozial- und kulturpolitischen Errungenschaften in Deutschland. Sie gewährleistet, dass freiberufliche Künstler und Publizisten kranken-, pflege- und rentenversichert sind. Die im Jahr 2007 ergriffenen Maßnahmen zur besseren Erfassung der Abgabepflichtigen haben gewirkt. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann heute mitgeteilt hat, für das Jahr 2010 von geltenden 4,4% auf 3,9% der an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte sinken. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Im Jahr 2005 stieg der Abgabesatz, den alle Unternehmen, die mit Künstlern und Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeiten, auf die Honorarsumme zahlen müssen, sprunghaft auf 5,8% an. Die Künstlersozialversicherung kam in schwieriges Fahrwasser. Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der Deutsche Kulturrat daraufhin einen Runden Tisch eingerichtet, um mit den Verbänden der abgabepflichtigen Verwerter und der versicherten Künstler nach Lösungen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung zu suchen. Vor zwei Jahren wurde das „Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes“ verabschiedet. Seither ist die Deutsche Rentenversicherung dafür zuständig, alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftige haben, zu prüfen, ob sie auch auf freiberuflicher Basis mit Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten und ob sie die Künstlersozialabgabe entrichten. Damit wurde erreicht, was aus dem Kulturbereich bereits seit vielen Jahren gefordert wurde, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen tatsächlich zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Endlich, der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt unter 4% und die Wettbewerbsgerechtigkeit steigt. Seit der letzten Reform der Künstlersozialversicherung werden alle Untenehmen, die mit Künstlern und Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeiten, gleich behandelt. Keiner kann sich mehr drücken und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den ehrlichen Unternehmern erlangen. Und die Künstler müssen nicht um ihre soziale Sicherung bangen. Die Künstlersozialversicherung kann nun sehr optimistisch in die Zukunft schauen!“ Impressum: Deutscher Kulturrat e.V. Chausseestrasse 103 10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de Email:
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